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Wirtschaftsprüfung
Unsere Leistungen
Soweit die im HGB normierten Größenklasse überschritten sind, sieht das Handelsrecht für große und mittelgroße Unternehmen eine verpflichtende, jährliche Prüfung des Jahresabschlusses vor. Kleine Unternehmen können sich darüber hinaus einer freiwilligen Jahresabschlussprüfung unterziehen.
Unser Prüfungsansatz ist dabei durch die gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften weitgehend vorgegeben. Durch die gleichbleibende Zusammensetzung des Prüfungsteams und der langjährigen Mandantenbeziehungen lernen wir Ihr Unternehmen sehr umfassend kennen und sind in der Lage, Verbesserungspotential zu erkennen und zu unterbreiten. Dadurch ergeben sich auch für freiwillige Prüfungen für das geprüfte Unternehmen Synergieeffekte. Als Ansprechpartner steht Ihnen der verantwortliche Wirtschaftsprüfer, der im Laufe der Prüfung vor Ort ist, ständig zur Verfügung.
Unsere Prüfungsmitarbeiter haben dabei auch umfangreiche Erfahrungen in anderen Bereichen, wie z.B. Steuerberatung. Dies ermöglicht es uns gegebenenfalls Hinweise auf andere Sachverhalte außerhalb der Prüfung, wie z.B. Verrechnungspreisrisiken oder steuerliche und gesellschaftsrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zu geben.
Wirtschaftsprüfung
Freiwillige und gesetzliche Prüfungen von Einzel- und Konzernabschlüssen
Prüfungen nach dem Kreditwesen-, Wertpapierhandels- und dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz
Sonderprüfungen anlässlich Gründungen, Kapitalerhöhungen, Unternehmenskauf und -Verkauf, Verschmelzungen
Due Diligence-Prüfungen
Prüfungen nach Makler- und Bauträgerverordnung
Kontakt
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Unser Team steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns einfach eine Nachricht per E-Mail. Wir sind für Sie da!